Theologie

Migration in biblischer Sicht

Prof. Dr. Markus Zehnder · 
16.07.2019

In seinem Artikel „Migration aus biblischer Sicht“ packt der Schweizer Alttestamentler Prof. Dr. Markus Zehnder mit sachlicher Behutsamkeit sowie politischem und geografischen Abstand ein stark emotionalisiertes Thema an. Er macht deutlich, dass wir weder der Sache noch der Bibel gerecht werden, wenn wir ein paar Bibelstellen aus dem Zusammenhang reißen, und damit unsere (oder die Mainstream-) Meinung begründen. Weil bei uns in dieser und anderen Fragen oft so moralisch und deshalb „richtig“ argumentiert wird, tut ein solch nüchterner Beitrag gut – sehr informativ und lesenswert.

I) Einführung

Die Probleme, die sich in weiten Teilen Europas und der westlichen Welt im Blick auf die Migration und das Zusammenleben zwischen „Einheimischen“ und „Fremden“ ergeben, gehören schon seit vielen Jahren zu den drängendsten Fragen, die sich unserer Gesellschaft stellen. In der gegenwärtigen Debatte nehmen Vertreter der Kirchen häufig Stellung zugunsten der von Kanzlerin Merkel und anderen verkündeten „Willkommenskultur“. Aber auch eine Mehrzahl der Politiker der großen im deutschen Bundestag vertretenen Parteien[1] äußerte sich ähnlich, wobei auffällt, dass das immer wieder mit Hinweis auf christliche, in der Bibel begründete Werte geschieht – und das sehr oft von Politikern, für die sonst das biblische Erbe keine Rolle spielt.[2]

Dabei bleibt aber eine echte biblisch-theologische Begründung auffallend schwach. Man beruft sich auf abstrakte Prinzipien wie: „Die Bibel ruft uns auf zur Nächstenliebe“, oder man wählt ein paar wenige Bibelstellen aus und überträgt sie ungeachtet ihrer ursprünglichen sozio-kulturellen Einbettung einfach (mehr oder weniger) eins zu eins auf die heutige Situation. Besonders beliebt sind Stellen wie: „Er (i.e., der Fremdling) soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst“ (3. Mose 19,34) oder: „Einerlei Gesetz und einerlei Recht soll gelten für euch und für den Fremden, der bei euch wohnt“ (4. Mose 15,16) aus dem Alten Testament. Im Neuen Testament wird besonders auf die folgende Stelle hingewiesen: „Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen“ (Matt 25,35).

Wir stehen hier vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits gilt es, das biblische Material in seiner Vielschichtigkeit besser in den Blick zu bekommen, als es in den eben geschilderten Zugangsweisen geschieht. Andererseits ist es wichtig, den Blick dafür zu schärfen, wo die Unterschiede zwischen der in den biblischen Texten vorausgesetzten Situation und den heutigen Entwicklungen liegen, die es unmöglich machen, biblische Texte unbesehen eins zu eins auf die heutige Lage zu übertragen.[3] Die Übertragung biblischer Texte zur Migration bedarf nicht nur einer genauen Analyse der Unterschiede der jeweiligen Horizonte, sondern auch des breiteren biblischen Kontextes, in den die relevanten Bibeltexte eingebettet sind.

II) Die Komplexität biblischer Texte zur Migration 

Das biblische Bild vom Umgang mit Fremden ist wesentlich vielschichtiger als oft angenommen. Das zeigt schon ein näherer Blick auf die eben genannten Stellen aus der Bibel: Mit dem „Fremdling“ aus den zwei erwähnten alttestamentlichen Stellen ist nicht irgendein Fremder gemeint, sondern nur der bedürftige „Beisasse“, der bereit ist, sich weitgehend an die israelitische Gemeinschaft zu assimilieren.[4] Beim „gleichen Recht“, das in 4. Mose 15 für den Fremden gefordert wird, geht es um Gleichberechtigung im Sinne von Gleichverpflichtung, bezogen auf ganz konkrete, eingegrenzte Lebensbereiche, so dass von einer allgemeinen, prinzipiellen Rechtsgleichheit nicht gesprochen werden kann.[5] Die Nothilfe für allerlei Bedürftige, von der in Matthäus 25 die Rede ist, hat Einzelne im Blick, sowohl auf der Seite der Helfenden wie auf der Seite derer, denen geholfen wird, nicht das Handeln staatlich beauftragter Organe im Kontext einer Massenmigration.[6]

III) Alttestamentliche Eckdaten zum Umgang mit Fremden 

Nachfolgend sollen einige der wichtigsten Eckdaten des Alten Testaments zum Umgang mit Fremden vorgeführt werden, die für die gegenwärtige Migrationsthematik von Bedeutung sind.

1. Voraussetzungen:
  • Jedem Menschen kommt, unabhängig von Rassenoder Volkszugehörigkeit, eine unendliche Würde aufgrund seiner Gottesebenbildlichkeit zu;[7] jedem Rassendünkel ist damit der Boden entzogen.
  • Die Vielfalt der Völkerwelt und die damit verbundene volle Herausbildung der Unterschiede der Ethnien ist etwas Positives;[8] ihre Auflösung in einem Einheitsbrei, in einem multikulturellen gesichtslosen Mix, ist kein biblisches Ziel.
  • Wie 5. Mose 32,8 zeigt, setzt Gott selber Grenzen zwischen den Völkern. Diese Beobachtung unterstützt den vorangegangenen Punkt.
  • Auf der anderen Seite zeigt eine Stelle wie Amos 9,7, nach der Gott auch die Wanderungen der Philister und Aramäer initiiert hat, dass zu Gottes Plan nicht nur die Herstellung, sondern auch die punktuelle Überwindung von Grenzen gehört. Das heißt, dass die göttliche Etablierung des Zusammenhangs zwischen Völkern und bestimmten Territorien nicht in einem statischen Sinn verstanden und verabsolutiert werden darf. Zum Plan Gottes mit den Völkern gehören sowohl die stabile Zuordnung von bestimmten Gebieten zu bestimmten Völkern als auch Migrationsbewegungen. Aber in der Bibel ist das Letztere eher die Ausnahme als die Regel. Im Fall Israels ist klar Stabilität das Ziel, nicht Wanderschaft.
  • Die Beispiele u.a. von Rahab und ihrer Familie (Josua 6), der Gibeoniten (Josua 9) und Ruths zeigen, dass ethnische Grenzen (im Falle des biblischen Israel) nicht als starr und unüberwindlich verstanden werden (dürfen).
  • Das erste Menschenpaar vor dem Sündenfall lebte nicht als Migranten, sondern es war im Garten in Eden sesshaft. Die Ausweisung aus diesem Zustand war Folge der Sünde. Und erst später, als Folge des Brudermordes, wurde Kain dazu verurteilt, permanenter Migrant zu sein.
2. Unterscheidung verschiedener Gruppen von Fremden:
  • Es wird im Alten Testament auf der individuellen Ebene zwischen zwei Hauptgruppen von Fremden unterschieden. Glieder der ersten Gruppe (der nokri, „Fremder“) verharren emotional, kulturell oder religiös in größerer Distanz zur Gesellschaft, die sie aufnehmen soll; Glieder der anderen Gruppe (der ger, „Beisasse“) sind bereit, sich auf allen Ebenen stärker zu assimilieren. Die Kategorie „Ausländer“ als generalisierender Begriff findet sich in der Bibel nicht.
  • Unterscheidungen werden auch auf der kollektiven Ebene vorgenommen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das Gesetz über den Eintritt in die Gemeinde in 5. Mose 23,2-9. Hier wird festgelegt, dass nicht-israelitische Eunuchen, Ammoniter und Moabiter bis ins zehnte Geschlecht, d.h. grundsätzlich, nicht in die Gemeinde des Herrn aufgenommen werden können; bei Edomitern und Ägyptern ist es erst nach der dritten Generation möglich. Die entscheidenden Gesichtspunkte, die nach diesem Gesetz über die Zulassung zur Gemeinde entscheiden, sind physische Integrität, historische Berührungen mit Israel in der Vergangenheit und genealogische bzw. ethnische Nähe zu Israel – wogegen unmittelbar theologische Kriterien fehlen. Ein Mehr-Kreise-Modell, das zwischen verschiedenen Gruppen von Migranten je nach Herkunftsland unterscheidet, ließe sich aus diesem Text ohne Weiteres begründen.
  • Interessant ist 5. Mose 23 auch in der Hinsicht, dass es hier nicht um die Frage geht, wer sich im Land Israel aufhalten darf, sondern um den Zugang zur Religionsgemeinschaft Israels und damit auch zu den politisch bestimmenden Gremien, also darum, wer „Bürger“ Israels im vollen Sinne werden kann. Es wird demnach deutlich zwischen Aufenthalts und Mitbestimmungsrecht unterschieden. Damit lässt sich hier das Modell einer Gesellschaft finden, in der auch auf längere Sicht verschiedene Klassen von unterschiedlich integrierten Landesbewohnern nebeneinander leben.
3. Generelle Grundzüge des Umgangs mit Fremden im Alten Testament:
  • Je nach Lebensbereich und je nach Assimilationsgrad des Fremden gehen Berechtigung und Verpflichtung unterschiedlich weit. Fremde, die sich nicht dauerhaft in die Volksgemeinschaft einfügen wollen, werden von spezifischen Förderungsmaßnahmen wie dem Schuldenerlass im Sabbatjahr oder dem Zinsverbot ausgenommen (5. Mose 15,3; 23,20-21). Immer gilt, dass das Maß, in dem sich der Fremde einzufügen bereit ist, mit dem Maß an Aufnahme- bzw. Integrationsbereitschaft seitens der Einheimischen korrespondieren muss. Das widerspricht Versuchen, die Erteilung von Rechten verschiedenster Art an nicht oder kaum angepasste Fremde als Mittel der Integration zu gebrauchen.
  • Einwanderung von Fremden und ihre Betreuung geschieht nicht auf der Ebene einer zentralisierten Staatsbürokratie mit den staatlichen Zwangsmitteln von Steuerabgaben etc., sondern im direkten Bezug zu konkreten Privatpersonen oder überschaubaren lokalen Gemeinschaften in freiwilligem Einsatz.
  • Von denjenigen Fremden, die sich dauerhaft in Israel niederlassen, wird nicht nur die Übernahme der „zivilen“ Ordnungen Israels verlangt, sondern auch ein Mindestmaß an Anpassung im religiösen Bereich. Dazu gehört das Halten des Arbeitsverbotes am Sabbat und am Jom Kippur.[9] Es wird im Alten Testament zwar verschiedentlich davon berichtet, dass an Angehörige nicht-israelitischer Religionen Sonderrechte zur Ausübung ihres Kults erteilt werden; in der Sicht der biblischen Autoren ist ein solches Vorgehen aber falsch. Damit stimmt überein, dass sich weder im Alten noch im Neuen Testament von den Verfassern legitimierte Vorbilder für den modernen „interreligiösen Dialog“ finden.
  • Verschiedene Texte sprechen von ökonomischer Hilfe für Zuwanderer. Diese Hilfe ist allerdings auf die Kategorie des ger beschränkt und geschieht auf privater Basis und freiwillig. Wichtig ist ebenfalls, dass diese sozialen Fürsorgemaßnahmen mit Ausnahme des Anteils am Zehnten keine freien Abgaben an die Empfänger beinhalten[10], sondern es wird, wie etwa das Recht zur Nachlese zeigt,[11] vorausgesetzt, dass die neu Hinzugekommenen selber aufs Feld gehen und das für ihren Lebensunterhalt Notwendige einsammeln.
  • Die Vorstellung, dass es eine Pflicht zur Anpassung oder gar Preisgabe eigener kultureller Werte zugunsten der hinzukommenden Fremden geben könnte, ist biblischen Autoren völlig fremd. Im größeren Kontext einer weisen, auf das Wohl des eigenen Volkes und die Bewahrung seiner Identität bedachten Organisation der israelitischen Gesellschaft sind Maßnahmen zugunsten Fremder, die die eigene Identität, Wohlfahrt und Sicherheit gefährden oder die Rechtsordnung untergraben würden, nicht denkbar.
4. Texte, die Israel zur Abgrenzung von Fremden anhalten:

Während Bibeltexte, die in der einen oder anderen Weise den Schutz von Fremdlingen fordern, breit rezipiert werden, gilt das für anders ausgerichtete Texte, wie etwa die erwähnte Passage aus 5. Mose 23, nicht. Dabei finden sich solche Texte in nicht geringer Zahl. Extrembeispiele sind die Anweisungen zum Umgang mit den kanaanäischen Vorbewohnern des verheißenen Landes und mit den Amalekitern.[12] An ihnen ist die Strafe Gottes zu vollziehen. Hinzuweisen ist im Weiteren besonders auf prophetische Texte, die von den Israeliten bzw. Judäern eine stärkere Abgrenzung gegenüber fremden Einflüssen fordern, wobei es bei diesen Einflüssen v.a. um den religiösen Bereich geht;[13] aber auch Texte, die stärker auf eine Bewahrung der eigenen Identität im nicht unmittelbar religiösen, sondern im mehr allgemein kulturellen Bereich anmahnen, sind zu finden.[14] In Texten, die eindeutig der nachexilischen Periode zugerechnet werden können, dominieren die Abgrenzungstendenzen deutlich. Hier ist insbesondere auf die Kritik an Mischehen in Esra 9-10 und Nehemia 13,23-27 sowie in Mal 2,10-16 hinzuweisen. Hauptgrund der Kritik an der Mischung mit Fremden ist die Gefahr des religiösen Synkretismus. Der Kritik folgen handfeste Maßnahmen: in Esra die Auflösung der betreffenden Ehen und das Wegschicken der fremden Frauen und ihrer Kinder, in Nehemia 13 die Verjagung eines Hohenpriestersohnes. Weiter sind die Passagen, die von Abgrenzungen gegenüber verschiedenen Gruppen von Fremden im Zusammenhang mit dem Mauerbau unter Nehemia sprechen, zu nennen.[15]

Ein weiteres Beispiel findet sich in Nehemia 13,1-3. In dem hier geschilderten Vorgang ist von besonderem Interesse, dass eine ältere, die Rechte von Fremden beschränkende Bestimmung, nämlich die aus 5. Mose 23, als weiterhin gültig angesehen und in gewisser Weise gar verschärft wird. Es wird berichtet, dass nach der öffentlichen Verlesung von 5. Mose 23 „alles fremde Volk“ aus Israel ausgeschieden wurde. Das alte Gemeindegesetz wird damit über seinen ursprünglichen Wortsinn hinaus ausgeweitet auf Menschen fremder Herkunft, die im ursprünglichen Text nicht direkt angesprochen sind. Aufgrund der Gesamttendenz des Wirkens Nehemias ist aber zugleich damit zu rechnen, dass alle diejenigen, die sich zum Gott Israels bekehren, von dieser Maßnahme nicht betroffen sind.[16] Damit ist die Aufnahme des alten Gesetzes in den Tagen Nehemias sowohl mit einer Verschärfung als auch mit einer Erleichterung verbunden.

So stehen wir in diesem Fall vor folgendem Befund: Einerseits wird ein aus ganz anderen historischen Zusammenhängen stammendes restriktives Gesetz wegen seiner Würde auch in viel späterer Zeit trotz der völlig veränderten Situation aufgenommen und angewendet. Andererseits erfolgt diese Anwendung wegen der weitreichenden Veränderung der äußeren Umstände in bemerkenswert großer Freiheit. Der Vorgang lässt sich als Kombination von Traditionsbindung und historisch sensitiver Flexibilität in der Traditionsanwendung beschreiben. Er ist wohl deshalb überliefert, weil er als vorbildhaft für den Umgang mit den Fremdenbestimmungen des Alten Testaments auch in den veränderten Umständen späterer Zeiten angesehen wird.

IV) Eine neue Sicht im Neuen Testament? 

Das Neue Testament „überwindet“ nicht die alttestamentlichen Aussagen zum Umgang mit Fremden, sondern beleuchtet die damit verbundenen Fragen aus einer anderen Perspektive: Hier geht es nicht um die Ebene einer ethnisch-religiösen Gemeinschaft, die in sich geschlossen und staatlich geordnet ist, sondern um die Ebene der (neuen) Gemeinde. In der christlichen Gemeinde gilt, dass es in der Stellung vor Gott keinen Unterschied mehr gibt zwischen „Juden und Griechen“ (Gal 3,28). Zudem unterliegt die innerhalb der Gemeinde zu übende Bruderliebe keinen ethnischen Beschränkungen; sie wird aber stets der allgemeineren Nächstenliebe vorgeordnet![17] Da Gemeinde und Staat nicht miteinander identisch sind, können die für die Gemeinde gültigen Grundsätze nicht einfach auf den Staat übertragen werden. Schöpfungsmäßig vorgegebene Unterschiede wie die der ethnischen Herkunft sind mit Blick auf die Stellung vor Gott irrelevant; daraus folgt aber nicht, dass sie für die Organisation staatlichen Lebens keine Bedeutung haben. Der Staat ist nach biblischem Verständnis kein „Hilfswerk für alle“, sondern Garant eines geordneten Zusammenlebens nach innen und Verteidiger gegen Feinde von außen.[18] In diesem Zusammenhang ist die Beobachtung wichtig, dass die oft als Kern der neutestamentlichen Ethik angesehene Bergpredigt keine Anleitung zu staatlichem Handeln ist, sondern Zielpunkte markiert, an denen sich das Verhalten der Jünger Jesu im privaten Bereich orientieren soll.[19]

Eine biblisch verantwortete Migrationspolitik hat diesen Vorgaben Rechnung zu tragen. Der Wunsch, durch persönliches Engagement die Not Einzelner zu lindern, darf diesen größeren Rahmen nicht ignorieren oder dazu beitragen, ihn zu unterminieren. Wichtig ist weiter die Beobachtung, dass auch das Neue Testament eine beachtliche Anzahl von Texten enthält, die einer so oder anders gearteten Abgrenzung von fremden Einflüssen das Wort reden, wobei im Kontext der neuen Gemeinde die Unterscheidung zwischen Glaubenden und Nicht-Glaubenden in den Vordergrund tritt.[20] Ebenso ist zu beobachten, dass etwa in Apg 17,26 die alttestamentliche Auffassung bestätigt wird, dass eine Unterschiedenheit verschiedener ethnischer Gruppen mit zugehörigen staatlichen Strukturen eine von Gott gewollte, positive Ordnung ist. Sogar noch für die Zeit der Vollendung der Welt wird erwartet, dass die des Heils teilhaftigen Menschen eingeteilt sind in verschiedene, klar definierbare ethnische Gruppen.[21]

V) Unterschiede zwischen der antiken biblischen und der heutigen Situation

Die Unterschiede der historischen Situation verbieten eine simple Eins-zu-eins-Übertragung von biblischen Vorbildern auf die heutige politische Situation. Die wichtigsten Unterschiede lassen sich drei Bereichen zuordnen: 1. Wesen des breiteren Kontextes – 2. Aspekte, die spezifisch die Migranten betreffen – 3. Aspekte, die spezifisch die Aufnahmegesellschaft betreffen. Viele der Unterschiede haben mit dem besonderen religiösen Charakter Israels auf der einen und der globalisierten Weltordnung der Gegenwart auf der anderen Seite zu tun. Auf die unter 3. zu erwähnenden Aspekte kann im vorliegenden Zusammenhang nicht eingegangen werden.

1. Unterschiede im Wesen des breiteren Kontextes:
  1. Zahlen: Die Anzahl (potenzieller) Migranten ist grundlegend verschieden. Zudem gibt es einen globalen Horizont der Migration, der in der Situation der biblischen, insbesondere alttestamentlichen, Zeit nicht gegeben war. In einigen Teilen der Welt übersteigt die Zahl der Migranten sogar das Ausmaß der Massenbewegungen auf dem europäischen Kontinent am Ende der Antike. Die Zahlen sind in der gegenwärtigen Situation so groß, dass eine Politik der uneingeschränkt offenen Tür auf alle Fälle zum (unmittelbaren) Kollaps der öffentlichen Ordnung in den Rezeptionsgesellschaften, wahrscheinlich auch in den Ursprungs- bzw. Sendegesellschaften führen würde.
    Es gab zwar Massenmigrationen auch in der Welt des alten Israel, aber diese waren weitgehend auf Massendeportationen beschränkt, die v.a. von den Assyrern in Gang gesetzt wurden. Biblische Berichte über Migranten, die nicht im Rahmen von Deportationen in Israel/Juda einwanderten, sind selten und betreffen in aller Regel Einzelpersonen oder allenfalls kleinere Gruppen.[22] 
  2. Sprachliche und kulturelle Nähe (altes Israel) bzw. Distanz (gegenwärtige Lage) zwischen den Hauptgruppen der Rezeptionsgesellschaften einerseits und größeren Teilen der Immigranten andererseits.
  3. Die enorme Rolle der Massenmedien, die – in je unterschiedlicher Weise – den Diskurs über Migration sowohl in den Sendewie in den Rezeptionsgesellschaften wesentlich mitbestimmen. Im Blick auf Letztere ist v.a. der emotionale Fokus auf bestimmte, bewusst ausgewählte Einzelschicksale bemerkenswert, ebenso wie die oft systematische Ausblendung unerwünschter Informationen.[23] 
  4. Die enorme Rolle moderner Kommunikations- und Massentransportmittel, die es Migranten in der heutigen Zeit ermöglichen, anders als in der Antike, mit ihrem Herkunftsland in enger Verbindung zu bleiben. Das hat auch unmittelbare Auswirkungen auf den Grad, in dem Zuwanderer es für nötig befinden bzw. willig sind, sich an die neue Umgebung zu assimilieren. Verbunden damit sind neue Konzepte transnationaler und flexibler Staatszugehörigkeit.[24]
  5. Menschenschmuggel/Menschenhandel. In der gegenwärtigen Lage sind die Migrationsströme in der westlichen Welt in weitreichendem Ausmaß mit illegalem Menschenschmuggel verbunden, wobei, besonders in Transitländern, auch staatliche Organe in solche Aktivitäten eingebunden sein können.
    Im Weiteren spielen finanzielle Gewinnmöglichkeiten nicht nur bei den Menschenschmugglern eine Rolle, sondern auch bei weiteren involvierten Parteien sowohl in den Sendewie in den Aufnahmestaaten.
2. Unterschiede in Aspekten, die spezifisch die Migranten betreffen:
  1. Motive. Während es bei Personen, die in Israel einwanderten, um sich dort permanent niederzulassen, in der Regel um eine Überlebensfrage ging, verhält sich das in der gegenwärtigen Massenmigration in westliche Staaten in der überwiegenden Zahl anders. Die Hoffnung auf eine Verbesserung der Lebenssituation steht hier im Vordergrund[25] – eine Hoffnung, die durch (oft irreführende) Informationen über die Lebensbedingungen im Westen ausgelöst wird.
    In der Antike war zudem in der Regel das soziale (und emotionale) Band der Zugehörigkeit zum Herkunftsort stärker, was wiederum zu einer geringeren Neigung führte, den ursprünglichen Herkunftsort bzw. den ursprünglichen Herkunftsclan zu verlassen. Außerdem gibt es in der gegenwärtigen Lage eine Anzahl neuer, in der Lebenswelt der Antike unbekannter Gründe, die Menschen zur Migration motivieren, wie etwa Geschlechterdiskriminierung oder sexuelle Orientierung.
  2. Innere Disposition. Teilweise begünstigt durch Veränderungen in der Beurteilung von Migrationsprozessen in den Rezeptionsgesellschaften, hat die Anzahl von Einwanderern in westliche Staaten zugenommen, die sich einerseits permanent am neuen Aufenthaltsort niederlassen wollen, die andererseits aber nicht gewillt sind, sich in wesentlichen Punkten in das Wertgefüge der Rezeptionsgesellschaft einzufügen. Diese Weigerung geht in gewissen Fällen so weit, dass das umgekehrte Ziel angestrebt wird, auf längere Sicht die Werte der Rezeptionsgesellschaft durch diejenigen der Herkunftsgesellschaft zu ersetzen.[26] Analogien dazu sind im Rahmen der Einwanderung von Individuen ins alte Israel nicht in der gleichen Weise greifbar.
    Zu nennen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls der Faktor der Illegalität der meisten Grenzübertritte in der gegenwärtigen Lage. Dieser Faktor bedeutet, dass der erste Kontakt mit dem Zielland in einem Rechtsbruch besteht, der wiederum in einer beachtlichen Zahl von Fällen eine Forderungshaltung spiegelt, in der alle Rücksichten gegenüber anderen Größen jenseits der Durchsetzung des eigenen Zieles zurücktreten müssen.

VI) Zusammenfassung / Ausblick 

Ein vertiefter Blick auf biblische Texte, die sich auf das Thema Migration beziehen, zeigt, dass sich die aktuell von breiten Kreisen der westlichen Eliten propagierte „Willkommenskultur“ biblisch zum größten Teil nicht begründen lässt. Das biblische Bild von Zuwanderung ist nüchterner und kritischer, als oft dargestellt, und wesentliche Unterschiede zwischen der Situation des alten Israel und der neutestamentlichen Gemeinde im Vergleich zur gegenwärtigen Herausforderung durch eine Massenmigration, die Europa seit dem Ende der Völkerwanderung am Ende der Antike nicht mehr gekannt hat, verbieten eine vorschnelle Übertragung ausgewählter „fremdenfreundlicher“ Texte auf die gegenwärtige Lage. Die Willkommenshaltung in Einzelfällen muss aus biblischer Perspektive eingebettet werden in einen von Wahrheit, Weisheit[27] und Weitsicht geprägten größeren Rahmen, in dem die Bewahrung der eigenen Identität und Sicherheit legitime Grundanliegen sind und eine gesunde Balance zwischen Assimilationsbereitschaft seitens der neu Hinzukommenden und Integrationswillen der Rezeptionsgesellschaft angestrebt wird.

Die aktuellen Migrationsfragen können nur durch ein geduldiges Hören auf die differenzierten und präzisen Aussagen des Alten und des Neuen Testaments zum Umgang mit Fremden sinnvoll behandelt werden; dazu gehört auch das Beachten aller verfügbaren soziologischen und historischen Erkenntnisse. Einfache Lösungen und eins zu eins kopierbare Modelle werden uns in der Bibel nicht geboten. Hier stoßen wir auf vielschichtige Einsichten, die je nach äußeren Umständen und im Blick auf konkrete Personengruppen unterschiedliche Akzente setzen.

Fußnoten

  1. Im Prinzip alle bis auf die AfD.
  2. Die Diskussionslage in anderen westeuropäischen Staaten sieht ähnlich aus, wenngleich die vehemente Ablehnung nicht konformer Positionen durch „das Establishment“ in Deutschland vielleicht schärfer ist als anderswo.
  3. Der Darstellung der Verhältnisse im alten Israel in diesem Artikel liegen primär die “orthodoxen” Perspektiven zugrunde, die von den biblischen Verfassern vertreten werden. Wie aus dem Alten Testament selber deutlich wird, gab es im alten Israel auch Vertreter anderer Perspektiven, mit denen die biblischen Autoren uneins waren.
  4. Siehe dazu Markus Zehnder, Umgang mit Fremden in Israel und Assyrien (Stuttgart, 2005), 316.
  5. Siehe Zehnder, Umgang mit Fremden, 340.
  6. Zudem ist es gut möglich, dass es sich bei den Fremden (und weiteren Hilfsbedürftigen), denen Hilfe zuteil werden soll, primär oder gar ausschließlich um Glieder der Gemeinde des neuen Bundes handelt. Siehe z.B. David Cortés-Fuentes, The Least of These my Brothers: Matthew 25:31-46 (Apuntes 23 [2003], 100-109). Ähnliches lässt sich auch mit Blick auf Röm 12,13 sagen.
  7. Siehe 1. Mose 1,26-27; 9,6.
  8. Das ergibt sich aus der Kombination von 1. Mose 1,28, dem Segen über die Menschheit, und 1. Mose 9,1, dem Segen über die Söhne Noahs, auf der einen und 1. Mose 10, der Liste der Völker, die Resultat dieses Segens sind, auf der anderen Seite.
  9. Siehe 2. Mose 20,10; 3. Mose 16,29.
  10. Siehe James K. Hoffmeier, The Immigration Crisis (Wheaton, 2009), 87-88. Im Falle des Zehnten bestand die Unterstützung aus agrarischen Produkten, die mit dem ger und anderen bedürftigen Personen lokal geteilt, nicht national umverteilt wurden (siehe 5. Mose 14,28-29; 26,11-13).
  11. Siehe 3. Mose 19,10; 23,33; 5. Mose 24,19-22.
  12. Siehe zu den Kanaanäern 5. Mose 7,1-5; vgl. auch 2. Mose 23,23-33; 34,11-16; 4. Mose 33,50-56. Zu den Amalekitern siehe 5. Mose 25,17-19.
  13. Siehe z.B. Jes 2,6; Hos 2; 5,7; Zeph 1,9. Weiter wäre auf all die Stellen hinzuweisen, die die Verehrung des kanaanäischen Gottes Ba’al durch Israeliten aufs Korn nehmen.
  14. Siehe z.B. Jer 2,25; Hos 7,8; 12,8-9; Zeph 1,8(-9).
  15. Siehe Nehemia 2, 4 und 6.
  16. Das lässt sich aus Neh 10,29 erschließen.
  17. Siehe z.B. Gal 6,10.
  18. Siehe dazu v.a. Röm 13,3-4.
  19. Das wurde von Martin Luther besonders deutlich hervorgehoben und ist die Mehrheitsmeinung in der neueren exegetischen Forschung; siehe z.B. David Crump, Applying the Semon on the Mount (Criswell Theological Review 6 [1992], 3-14).
  20. Siehe z.B. Röm 15,31; 1 Kor 6,5; 2. Kor 6,14-15; 3. Johannes 7.
  21. Siehe z.B. Off 21,24-26; 22,2.
  22. Beispiele sind Ruth, Doëg, die Frauen Salomos und griechische Söldner zu Beginn des 6. Jahrhunderts v.Chr. in Juda. Letztere werden nicht im Alten Testament selber erwähnt; aber ihre Existenz ist in den Arad-Briefen bezeugt (siehe Johannes Renz / Wolfgang Röllig, Handbuch der althebräischen Epigraphik I [Darmstadt, 1994], 353-382; Klaas A.D. Smelik, Historische Dokumente aus dem alten Israel [Göttingen, 1997], 99-104 [Ostraka 1, 2, 4, 7, 8, 10, 11, 14, 17]).
  23. Die Zahl konkreter Einzelbeispiele für solche Phänomene ist überwältigend. Als Beispiel eines Berichtes über das Schweigen von Seiten von Behörden und Medien zu den Ereignissen der Silvesternacht in Köln siehe Ivar Arpi: It’s not only Germany that Covers up Mass Sex Attacks by Migrant Men… Sweden’s Record Is Shameful (www.spectator.co.uk).
  24. Siehe dazu z.B. Caroline B. Brettell / James F. Hollifield, Migration Theory: Talking across Disciplines (New York, 2008), 123.
  25. Was natürlich nicht heißt, dass es nicht auch bei modernen Migranten (v.a. Flüchtlingen) um Überlebensfragen gehen kann. Allerdings machen die statistischen Befunde in ihrer erdrückenden Mehrheit klar, dass solche Fälle im Rahmen der gegenwärtigen Migrationsströme in die westliche Welt in der Minderzahl sind (siehe dazu z.B. Philippe Wanner, Migration Trends in Europe [European Population Papers Series No. 7, Council of Europe]).
  26. Dieses Ziel kann verbunden sein mit einer Geringschätzung oder Verachtung zentraler Werte der Rezeptionsgesellschaft und mit der Auffassung, dass auch im globalen Horizont nur die Werte der eigenen Kultur eine letzte Berechtigung haben. Solche Haltungen finden sich besonders unter streng orthodoxen Muslimen (siehe dazu z.B. Daniel Pipes / Khalid Durán: Muslims in the West: Can Conflict Be Averted? [www.danielpipes.org]).
  27. Wahrheit etwa im Blick auf die Benutzung zutreffender Kategorisierungsbegriffe. So ist etwa festzuhalten, dass die Mehrheit der aktuell nach Europa strömenden Migranten keine „Flüchtlinge“ im Sinne des internationalen Rechts sind. Weisheit etwa im Blick auf die Begrenzungen der reell zur Verfügung stehenden materiellen und immateriellen Ressourcen.

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