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Sozialwissenschaften, Theologie

Unterdrückung der Religionsfreiheit und Christenverfolgung im Iran

Prof. Dr. theol. Dr. phil. Thomas Schirrmacher · 
01.01.2004

Die iranische Revolution 

Der wirtschaftlich fortschrittliche, auf den Westen gestützte und unpopuläre Schah Reza Pahlavi wurde durch die schiitische islamische Revolution abgelöst und 1979 die Islamische Republik ausgerufen. Die islamischen Geistlichen stehen seitdem als Revolutionswächter über den weitgehend demokratisch gewählten Politikern. Deswegen bleibt der Iran trotz seiner demokratischen Strukturen ein theokratischer Polizeistaat, der die Menschenrechte – insbesondere diejenigen der Minderheiten, der Nichtmuslime und der Frauen – kaum beachtet.

Sowohl in den nach Ländern sortierten klassischen Nachschlagewerken zur Religionsfreiheit[1] und zur Christenverfolgung[2], als auch in den jährlichen Berichten der Menschenrechtsorganisationen und der US-Regierung zur Menschenrechtslage[3] und zur Religionsfreiheit[4] gehört der Iran Jahr für Jahr zu den eindeutigsten Vertretern der Staaten, in denen es keine Religionsfreiheit gibt und in denen selbst Anhänger der Staatsreligion brutal verfolgt und beschränkt werden, wenn sie abweichende Lehrmeinungen vertreten.

Die rund 70 Millionen Einwohner des Iran verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Religionen: Muslime 95,6%, Zoroastrier 2,8%, Bahá ́i 0,7%, Christen 0,5% (Orthodoxe 0,3%), Nichtreligiöse 0,5%, Hinduisten 0,1%.[5] Der schiitische Islam ist Staatsreligion und Religion von 93% der Einwohner. Durch die ständige Auswanderung der religiösen Minderheiten könnte deren Zahl allerdings schon wesentlich geringer sein.[6]

Die iranische Revolution, die auf eine lange ideologische Vorgeschichte der iranischen Schia zurückgeht[7],

wollte alle Bereiche der Gesellschaft und jeden Bürger dem Willen der geistlichen Führer unterwerfen, auch mit jeder Art der Kontrolle, Drohung und Gewalt,[8] von der auch die politische Regierung selbst nicht ausgenommen ist. An diesem Programm hat sich bis heute nichts geändert, wie ein breiter Konsens wissenschaftlicher Forschung weltweit – auch von muslimischen Autoren – belegt.[9] Dieses Programm galt (und gilt) als Vorbild für andere Teile der Welt und hat die Ausbreitung der Gewalt gegen Andersdenkende und die Unterdrückung der Religionsfreiheit weltweit gefördert.[10]
Ayatollah Ali Chameini ist oberster Wächter der Revolution, de facto Staatsoberhaupt und – was vielen nicht bewußt ist – Oberbefehlshaber der Armee[11] und aller bewaffneten Einheiten. Auch die Ämter des Präsidenten und des Parlamentspräsidenten und fast alle höheren Ämter sind von islamischen Geistlichen besetzt, die teilweise aufgrund oft recht geringer Abweichungen gegenüber dem Wächterrat aus westlicher Sicht liberal wirken, aber – wie etwa Präsident Mohammed Chatami – an der islamischen Revolution und an der Notwendigkeit eines rein islamischen Staates keinerlei Zweifel haben.[12]

83 religiöse Führer wählen den ‚Obersten Wächter der Revolution’, derzeit Ayatollah Chameini, der alle politischen Vorgänge überwacht. Alle vom Parlament (‚Majles’ oder ‚Majlis’) beschlossenen Gesetze und Akte müssen vom sogenannten ‚Wächterrat’ überprüft und genehmigt werden, der aus sechs vom Ayatollah ernannten religiösen Führern und sechs vom obersten Richter vorgeschlagenen und vom Parlament gewählten islamischen Juristen besteht. Alle religiösen Aktivitäten werden sowohl vom Ministerium für Islamische Kultur und Führung als auch vom gefürchteten ‚Minister of Intelligence and Security’ (MOIS) überwacht.

Dabei ist keinerlei Besserung in Sicht. Erst 1998 wurde etwa vom Parlament ein Gesetz verabschiedet, das im medizinischen Bereich in jeder Hinsicht verbietet, Patienten von Angehörigen des anderen Geschlechts zu versorgen oder zu behandeln.[13] Als im Oktober 2000 das Parlament das Mindestheiratsalter für Mädchen von 9 auf 15 heraufsetzen wollte, lehnte dies der Wächterrat ab. Für ihn gilt auch weiter die nur im schiitischen Islam bekannte Zeitehe, die ab 60 Minuten mit mehreren Frauen gleichzeitig geschlossen werden kann und Frauen völlig schutzlos einer de-facto-Prostitution ausliefert. [14]

 

Menschenrechte allgemein 

Die fehlende Religionsfreiheit im Iran ist nur ein Aspekt der breit angelegten Unterdrückung zahlreicher anderer Menschenrechte im Iran,[15] die nicht nur heimlich geschieht, sondern ganz offiziell ideologisch begründet wird,[16] und dies nicht nur von den religiösen Führern, sondern auch von Regierungsstellen, auch wenn sie selbst für sich gerne gewisse Lockerung sehen würden. Im Iran hat der Richter zugleich das Amt des Staatsanwaltes inne, die meisten Angeklagten müssen sich selbst vertreten, eine Untersuchungshaft gibt es nicht und die Behörden dürfen ohne Angabe von Gründen solange in Haft behalten, wie sie wollen.

Sylvain Colplet schreibt zu Recht:

  • „Noch schlimmer als diese Selbstherrlichkeit ist allerdings die Tatsache, daß sowohl Reformer wie Konservative ein gemeinsames Ziel haben. Auch die Reformer wollen eine Trennung von Staat und Religion verhindern. Es wird nur darüber gestritten, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Diese Tatsache wird von Außenstehenden leicht übersehen. Die Reformer werden daher oft für Gegner des Gottesstaates gehalten. Dies wird ihnen zwar von den Konservativen unterstellt, selber bestreiten sie das aber mit aller Entschiedenheit. Sie stehen zur islamischen Revolution. Und es fragt sich, ob es ihnen dabei nur darum geht, das eigene Leben zu retten“[17].

Universitätsbewerber müssen – um nur ein beliebiges Beispiel zu nennen – in ganz Iran unumstritten und legal eine Prüfung in islamischer Theologie ablegen, ohne die eine höhere Ausbildung unmöglich ist.[18]

Religionsfreiheit[19] allgemein 

Allen abweichenden Formen des Islam[20] wie auch den nichtmuslimischen Minderheiten der Christen, Zoroastrier und Juden, werden die Grundfreiheiten, die die Verfassung garantiert, verweigert. Sie werden unterdrückt und manchmal schwer verfolgt, z. B. indem ihre Anführer ermordet werden. Alle Missionsarbeit – wie sie de facto nur Christen und Bahá ́i praktizieren – ist streng verboten.

  • „Ein Bericht des US-State Department über Menschenrechte aus dem Jahr 2000 beschrieb die Zustände im Iran als ‚schlecht’. Religiöse Minderheiten, so wurde darin spezifiziert, erfahren einen ‚unterschiedlichen Grad von offiziell sanktionierter Diskriminierung, besonders auf dem Gebiet der Arbeit, Erziehung und des Wohnens.’ Überdies ‚leiden sie unter Diskriminierung im System der Gesetzgebung, bekommen geringere Entschädigung bei Prozessen im Zusammenhang von Körperverletzungen oder Tötung und sie setzen sich der Gefahr aus, eine härtere Strafe als Muslime zu bekommen’.“ [21]

Artikel 1 der iranischen Verfassung[22] 1980 (geändert 1989) legt fest, dass der Iran eine „Islamische Republik“ ist. Artikel 2 beschreibt ausführlich, welche Rolle der Glaube an den einen Gott und an seine Offenbarung für das Rechtssystem spielt. Die Gesetze werden aus Koran und Sunna entnommen, religiöse Führer wachen sowohl über die Gesetze, als auch über deren Anwendung. Zwar ist von der Würde und Freiheit des Menschen die Rede (Art 2, Absatz 6), die aber nur zusammen mit seiner Verantwortung vor Gott gelten, weswegen er sich der Führung heiliger Männer anvertrauen muß. Nach Artikel 4 müssen restlos alle Gesetze und Verwaltungsvorschriften „auf islamischen Kriterien gegründet“ sein. Darüber wacht der ‚Wächerrat’. Nach Artikel 11 ist es Aufgabe der Regierung, dafür Sorge zu tragen, die Einheit der islamischen Welt zu fördern, da alle Muslime weltweit eine große Nation bilden. Nach Artikel 19 und 20 haben alle Menschen gleiche Rechte und genießen den gleichen Schutz des Gesetzes, aber nur „in Übereinstimmung mit islamischen Kriterien“. Nach Artikel 14 sind die Menschenrechte aller Nichtmuslime, die den Islam nicht bekämpft haben (zitiert wird Sure 60,8) im Einklang mit islamischen ethischen Normen der Gerechtigkeit zu respektieren, falls sie sich nicht konspirativ gegen den Islam oder den Iran betätigen. Da mag man Artikel 23 nicht mehr glauben, nachdem niemand verhaftet oder bestraft werden darf, nur weil er einen bestimmten Glauben hat. Es ist sogar angeblich „die Untersuchung, welchen Glauben ein Mensch hat, verboten“, die die ganze Verfassung sonst voraussetzt.

Die Kommission für Menschenrechte setzte 1984 einen speziellen Berichterstatter für den Iran ein, dessen Mandat seitdem jährlich verlängert wird. Als Khomeini 1989 starb, gab es Hoffnung auf Besserung, die aber schnell zunichte wurde.[23] Aus den Berichten der UN-Berichterstatter für Menschenrechte im Iran seit 1990 bis in die Gegenwart ergibt sich, dass sich die Lage eher noch verschlimmert hat. Im September 1994 verurteilte die UN-Unterkommission zum Schutz der Minderheiten den Iran wegen der zunehmenden Verfolgung der Christen, insbesondere durch fortwährende Morde an ihren Führern.[24] Im März 1995 verurteilte die Kommission deswegen aufgrund eines verheerenden Berichtes des scheidenden Berichterstatters den Iran in einer eigenen Resolution[25], die sich auch speziell gegen die Unterdrückung der religiösen Minderheiten wandte, die der Berichterstatter im Detail aufgezeigt hatte.

Der Human Rights Watch World Report 2002 und 2003 stellt seit 1994 und erneut seit 2001 eine erhebliche Verschlechterung der Lage der religiösen Minderheiten fest.[26]

 

Die religiösen Minderheiten im Einzelnen 

Die Unterdrückung der Religionsfreiheit bekommen am stärksten die größte religiöse Minderheit, die Bahá ́i, die nichtorthodoxen, also die katholischen und protestantischen Christen, und die wenigen verbliebenden Juden zu spüren.

Die Juden werden als Spione Israels massivst bedroht. „In diesen Verdacht gerieten vor allem Angehörige der jüdischen Bevölkerungsgruppe. Die Mehrzahl der in islamischen Staaten lebenden Juden wanderte bereits in den fünfziger und sechziger Jahren aus, wurden vertrieben oder ausgewiesen. Im Iran lebten Ende der siebziger Jahre 100 000 Juden, heute sind es noch 25 000.“[27]

Die Bahá’i werden, obwohl sie Monotheisten sind, nicht als Dhimmis anerkannt. Ihre Religion wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts von Baha’u’ llah in Teheran gegründet. Da nach orthodoxer islamischer Auffassung Muhammad der letzte Prophet war, dem Gott eine Botschaft offenbarte, wird nach seinem Tod entstandenen Religionen keine Existenzberechtigung zuerkannt. Die 300.000 Bahá ́i wurden schon vor der islamischen Revolution unterdrückt, 200 ihrer Führer in der Revolution getötet. Seit 1993 ist diese Religion ganz verboten, auch im privaten Bereich. Die Bahá ́i, daran gibt es keinen Zweifel, werden im Iran brutalst unterdrückt, wobei das Ziel ist, sie wenigstens völlig aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen.[28]Regelmäßig werden Führer der pazifistischen Bahá ́i in Eilverfahren zum Tode verurteilt.[29] Die Bahá ́i genießen noch nicht einmal in der Verfassung oder auf dem Papier irgendeinen Schutz und gelten trotz ihres monotheistischen Glaubens nichts als ‚dhimmi’ (monotheistische Schutzbefohlene), denn nach Artikel 12 der Verfassung werden nur „Christentum, Judentum und Zoroastrismus“ akzeptiert. Der Berichterstatter der Kommission für Menschenrechte der UN veröffentlichte 1993 eine iranische Regierungsdirektive[30], die detailliert die Maßnahmen gegen die Bahá ́i auflistet, so etwa die völlige Kontrolle, das Fernhalten von Ausbildung und allen wichtigen Arbeitsplätzen, das Unterbinden aller Verbindungen ins Ausland und die Beseitigung der einflußreichen Führer. Der Iran verleugnet dieses Dokument selbstverständlich.

  • „In seinem letzten Bericht stellt Copithorne[31] eine Verschärfung der Einschränkung der Religionsfreiheit fest. Er macht dies deutlich an der Verfolgung der Baha’i, die nach wie vor unter andauernden Menschenrechtsverletzungen leiden. In diesem Zusammenhang nennt der Bericht insbesondere willkürliche Festnahmen, verweigerten Zugang zu höherer Bildung, Arbeitskündigungen und Berufsverbote. 12 Baha’i befinden sich auf Grund ihres Glaubens weiterhin im Gefängnis, darunter auch Behnam Mithaqi und Kayvan Khalajabadi, die von Copithorne während seines letzten Aufenthalts im Iran besucht worden waren und deren Todesurteile nach seinem Besuch vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurden. Auch die Todesurteile gegen Dhabihu’llah Mahrami und Musa Talibi sind inzwischen bestätigt worden und zwar auf Grund von Anklagen, die unter anderem den Vorwurf der Apostasie enthalten. Mindestens 9 namentlich erwähnte Baha’i sollen 1996 wegen ihres Glaubens verhaftet worden sein. Die fortgesetzte Diskriminierung von Baha’i vor Gericht manifestiert sich beispielsweise in einem Fall, bei dem eine Mutter mit dem Hinweis auf ihre Religionszugehörigkeit vom Erbe ihrer Tochter ausgeschlossen wurde.“[32]

In Artikel 12 der Verfassung heißt es: „offizielle Religion des Iran ist der Islam und die Richtung der Ja ́fari-Schia“, also der sogenannte Zwölferschia[33]. „Andere islamische Denominationen sollen sich vollständigen Respekts erfreuen“. Davon kann in der Realität nur bedingt die Rede sein. Denn der sunnitische Islam, dem vor allem Turkvölker, Kurden und Balochen angehören, wird halbwegs respektiert. Sunnitische Muslime werden selten von höchster Regierungsebene her verfolgt, oft aber von örtlichen Religionsführern und Behörden. So gibt es in Teheran keine einzige sunnitische Moschee. Führende Sunniten haben sich immer wieder im Ausland über die Bekämpfung des sunnitischen Glaubens durch die Regierung beklagt.[34]

Selbst schiitische Führer sind nicht sicher vor Religionsverfolgung. So berichtet der “Human Rights Watch World Report 2003”, daß der Großayatollah Hossain Ali Montazeri, einst designierter Nachfolger von Ayatollah Khomeini, wegen abweichender religiöser Auffassungen in Qom unter Hausarrest steht und weitere ältere schiitische Führer verfolgt werden.[35]

Verfolgung von orthodoxen und katholischen Christen 

Auch wenn den armenischen und assyrischen (nestorianischen) Christen genauso wie den Juden und den Zoroastriern je ein Parlamentssitz gewährt werden, und sie aufgrund ihrer jahrhundertelangen Verwurzelung im Iran nicht mit dem Geruch zu kämpfen haben, sie stünden mit westlichen Mächten im Einvernehmen, kann von Religionsfreiheit auch bei ihnen nicht die Rede sein, noch nicht einmal von der traditionellen Duldung und Teilautonomie, wie sie große Teile der islamischen Welt jahrhundertelang für orthodoxe Minderheiten kannte. Über ihre Lage ist jedoch nur wenig bekannt, da sie traditionell kaum Informationen ins Ausland weitergeben.

Die Auswanderung eines Viertels der 200.000 Armenier – alles heimatliebende Perser! – in den letzten 20 Jahre spricht aber eine deutliche Sprache, zumal von den verbliebenen 150.000 jährlich weiter ca. 7% auswandern.[36] Insgesamt wandern nach Erkenntnissen des UN-Berichterstatters ca. 15.000 bis 20.000 Christen aller Konfessionen pro Jahr aus dem Iran aus.[37] Gleich, ob man für 2001 mit der iranischen Regierung von 115.000-120.000 Christen, oder mit dem UN-Berichterstatter von 300.000 Christen im Iran ausgeht[38], dürfte es bald keine nennenswerte christliche Minderheit mehr im Iran geben.

Anders als für die alteingesessenen orthodoxen Kirchen sieht es dagegen mit den – zum Teil schon Jahrhunderte alten – katholischen Gemeinden im Land aus. Am 10.8.1979 erhielten alle katholischen Priester und Ordensleute eine Frist von einem Monat zum Verlassen des Landes, während Protestanten einschließlich der Anglikaner sofort ausreisen mußten. Der Erzbischof von Teheran wurde ausgewiesen.

  • „Im Juni 1980 wurden behördlicherseits alle katholischen Schulen, die als ‚ausländisch’ bezeichnet wurden, geschlossen. Wie Didier Rance bemerkte, habe die antichristliche Repression zwei Aspekte: einerseits im Sinne einer Diskriminierung und andererseits als Versuch der Assimilierung, was vor allem durch den Schulunterricht und die Indoktrinierung während des Militärdienstes geschieht. Die Islamisierung des Schulwesens durchzieht alle Aspekte der Erziehung: Die jungen Christen müssen Texte lernen, die geprägt sind von islamischer Propaganda und die christliche Religion diffamieren und beleidigen.“[39]

Kirchen im Iran und ihre geschätzte Anhängerschaft 2001[40] 

Kirchen

Gemeinden

Mitglieder

Anhänger

Armenisch-Orthodox

63

72.368

110.000

Nestorianer

8

7.692

11.000

Katholiken

17

4.000

7.000

Presbyterianer

9

1.703

3.100

Pfingstgemeinden

12

1.400

3.000

Anglikaner

3

480

1.200

12 andere Kirchen

16

6.000

9.000

Christen insgesamt

128

93.643

144.300

Verfolgung von protestantischen Christen 

  • „Die protestantischen Kirchen werden von der Regierung mehr angefeindet wegen ihrer privilegierten Beziehungen mit den westlichen Ländern, die am meisten mit dem iranischen Regime verfeindet sind, und auch wegen ihres größeren missionarischen Engagements. Nach dem Bericht der Human rights without frontiers hat die Verfolgung der Protestanten im Laufe der neunziger Jahre zugenommen; vier ihrer Führer sind gestorben unter Umständen, die eine Komplizenschaft der Regierung nicht ausschließen (Quelle: Droits de l’homme sans frontières, 13. März 1998).“ [41]

Am schärfsten werden Übertritte vom Islam zu den Bahá ́is und den protestantisch-evangelikalen Christen überwacht und verfolgt. Auf den Abfall vom Islam steht sowohl in der Theorie die Todesstrafe, als auch in der Praxis, wobei die Todesstrafe sowohl von Gerichten verhängt und im Gefängnis vollzogen wird, als auch von Hisbollahgruppen durch heimliche oder öffentliche Ermordung geschieht. Die Todesstrafe für den Abfall vom Islam findet sich zwar nicht im Gesetz, sondern geht auf eine Verfügung von Ayatollah Khomeini zurück und gilt als Teil der Sharia. Aber Verfügungen des Ayatollah und die vielen diesbezüglichen Fatwas namhafter islamischer Gelehrter gelten als eigene Rechtsquelle, wie der berühmte Fall Salman Rushdie zeigt, der ja auch vor allem zum Tode verurteilt wurde, weil er in Indien als – säkularisierter und uninteressierter, aber eben nominell als – Muslim geboren wurde. Oft wird auch auf ein Gesetz von 1996 zurückgegriffen, das die Todesstrafe für Spionage vorsieht, wobei in der Praxis alle katholischen und protestantischen Christen automatisch wegen ihrer Auslandskontakte der Spionage verdächtig sind.

Die Gemeinschaft der protestantischen Kirchen wurde 1994 massiv durch die Ermordung ihrer drei wichtigsten gewählten Vertreter erschüttert. Es begann damit, dass Pastor Mehdi Dibaj 1984 wegen seines 45 Jahre zuvor (!) erfolgten Übertritts vom Islam zum Christentum zum Tode verurteilt wurde. Als Pastor Haik Hovespian-Mehr daraufhin eine internationale Kampagne für Dibaj startete, erreichte er zwar Anfang 1994 Dibajs Freilassung, verschwand aber wenige Tage später selbst und seiner Familie wurde mitgeteilt, er sei ermordet worden. Im April 1994 erschien in einer Teheraner Zeitung ein Fatwa (Rechtsgutachten islamischer Gelehrter, im Iran verpflichtet dies die Behörden), das die Tötung Dibajs forderte. Schließlich verschwand auch Dibaj Mitte 1994, im Juli wurde seine Leiche von der Regierung ‚gefunden’. Sein Nachfolger als Vorsitzender des Protestantischen Kirchenrates, Pastor Tateo’s Michaelian, wurde im Juni 1994 ermordet. Der prominente Pastor Mohammas Bagher Yusefi, der sich um Dibajs Kinder kümmerte, wurde Ende 1996 in der Nähe seines Hauses erhängt aufgefunden.[42]

Evangelikale Christen verschwinden häufig einfach nach ihrer vorübergehenden Gefangennahme, insbesondere wenn sie früher (also oft vor 1979!) einmal Muslime waren.[43] Der ‘International Religious Freedom Report 2001’ nennt für den Zeitraum November 1997 bis November 1998 das Verschwinden und Ermorden von 15 bis 23 evangelikalen Leitern.[44]

Der Druck jedweder christlicher Schriften, etwa auch von Termin-Infozetteln innerhalb einer Gemeinde, ist untersagt. Die evangelikalen Gemeinden sind in den Untergrund gegangen, da sie Mitgliederlisten vorlegen sollten[45] und neben allen anderen Schikanen auch noch gezwungen werden, den Gottesdienst in Assyrisch oder Armenisch abzuhalten, Sprachen, die sie nicht sprechen und verstehen können. Jeder Gottesdienst in ihrer Muttersprache Persisch wird hart geahndet.

Die offiziell registrierten evangelikalen Gemeinden dürfen sich nur Sonntags treffen. Der Pastor muß die Regierung vor einer Mitgliederaufnahme informieren, dann erhalten die Mitglieder einen speziellen Ausweis, den sie immer mit sich führen müssen. Zu Beginn eines Gottesdienstes werden die Ausweise oft durch Religionswächter am Eingang oder bisweilen sogar während des Gottesdienstes kontrolliert. Iraner und Touristen werden selbst in Teheran vom Betreten der Gemeinderäume abgehalten.[46]
Nach der offiziellen 1980/1981 gegründeten Interessenvertretung der iranischen Christen (einer Art protestantischer Exilkirchenrat), Iranian Christians International (ICI)[47], nimmt die Christenverfolgung seit dem Jahr 2000 derzeit sogar noch zu.[48] Die Zahl der Christen selbst nimmt allerdings ebenfalls zu (größtenteils aufgrund der Abwendung von einem im Iran brutal erscheinenden und manchen enttäuschenden Islam), wobei zugleich sehr viele auswandern. Nach den Zahlen des ICI gab es 1990 weltweit 16.000 protestantische, exiliranische Christen, 1994 36.000 und 1999 55.000, die Hälfte davon sind demnach Konvertiten aus dem Islam, die andere Hälfte aus anderen religiösen Minderheiten oder aus christlichen Familien.[49]

Gelegentlich kommen übrigens auch evangelikale Leiter aus dem Westen in die Mühlen der iranischen Justiz, wenn sie sich überhaupt ins Land wagen, so etwa ein Bürger Südafrikas, Stuart Timm, der 1997 in seinem Urlaub 26 Tage inhaftiert war und nur auf massiven Druck Südafrikas hin entlassen wurde, oder der Schweizer und amerikanische Staatsbürger Daniel Baumann, der 1997 inhaftiert wurde und dem ebenso der Kontakt zu seinen Botschaften verweigert wurde.[50] In beiden Fällen wurde nie Anklage erhoben und keine Begründung gegeben.

 

Asylanten in Deutschland 

Es ist übrigens eine Schande, dass ehemalige Muslime als Asylbewerber aus dem Iran in Deutschland trotz der überwältigenden Belege und der Tatsache, dass im Iran nicht nur heimlich, sondern aufgrund von Verfassung und Rechtsprechung Religionswechslern der Tod und alle Arten von Repressalien drohen, immer noch darum kämpfen müssen, den Asylstatus zu bekommen.[51] Wenn deutsche Gerichte Exiliranern die Bedro-

hung mit dem Tod wegen ihrer religiösen Auffassung als Bahá ́i oder Christen nicht abnehmen und offensichtlich noch nicht einmal die offiziellen und eindeutigen Berichte des Berichterstatters der UN-Menschenrechtskommission ernst nehmen, wer sollte dann jemals bei uns Asyl erhalten? Oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen, weil es ja nur um Religion und Religionswechsel geht – nach dem Motto: Warum mußte er auch seine Religion wechseln, während es zum hart erkämpften Wesen unserer Demokratie gehört, dass man glücklicherweise das Christentum verlassen und sich jedweder anderen Richtung anschließen darf, ohne dass das bürgerliche Konsequenzen hat?

Dies gilt ähnlich für andere Länder. Die presbyterianischen Christen Mahmoud und Atefeh Erfani und ihre drei Töchter flohen zum Beispiel am 1.7.1999 aus dem Iran in die Türkei, nachdem sie 1998 mehrmals Stunden von der Geheimpolizei verhört worden waren, viele ihrer Bekannten im Ort verhaftet worden waren und sie schließlich aus ihrem Haus vertrieben wurden. Die Türkei verweigerte ihnen ebenso den Flüchtlingsstatus wie dreimal der UN-Flüchtlingskommissar. Die weitere Flucht nach Kanada führte zur Ablehnung des Asylstatus, da es solche Verfolgung im Iran nicht gebe. Erst ein Prozess, der umfangreiches Beweismaterial zu Tage förderte, ließ Kanada die Familie als Asylanten anerkennen.[52]

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Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. h. c. Thomas Paul Schirrmacher, Jahrgang 1960, 1978-82 Stud. Theol. STH Basel, 1982 Mag. theol., 1985-91 Stud. Vergleichende Religionswiss., Völkerkunde u. Volkskunde an d. Univ. Bonn, 1984 Drs. theol. Theol. Hogeschool Kampen/NL, 1985 Dr . theol. Johannes Calvijn Stichting Theolog. Hogeschool Kampen/NL, 1989 Ph. D. (Dr . phil.) in Kulturalanthropologie Pacific 

Western Univ. Los Angeles, 1996 Th. D. (Dr. theol.) in Ethik Whitefield Theological Seminary Lakeland, 1997 D.D. (Dr. h.c. ) Cranmer Theological House Shreveport. 1983-90 Doz. Missionswiss. u. Vergleichende Religionswiss. FTA Gießen, 1984-89 Doz. f. Altes Testament u. Sozialethik Bibelseminar Wuppertal, seit 1993 Doz. Sozialethik u. Apologetik Bibelseminar Bonn, seit 1984 Gen.-Dir . d. IWGeV , seit 1985 Chefhrsg. d. Verlag f. Kultur u. Wiss., zusätzl. seit 1987 Inh., seit 1986 Präs. u. wiss. Koordinator Theological Education by Distance Deutschland (TFU) Altenkirchen, 1991-96 Lehrstuhl Missionswiss. u. Vergleichende Religionswiss. STH Basel, zusätzl. 1995-96 Lehrstuhl f. Ethik, 1991-96 Lehrstuhl f. postgraduate studies in Missionswiss. u. Vergleichende Religionswiss. FST Genf, zusätzl. 1995-96 Lehrstuhl f. Ethik, seit 1994 Prof. f. Missionswiss. Philadelphia Theological Seminary Philadelphia, seit 1996 Prof. f. Ethik Cranmer Theological House Shreveport, seit 1996 Rektor u. Prof. f. Ethik Martin Bucer 

Seminar Bonn, seit 1996 Prof. f. Theology u. Dir. d. dt. Zweiges Whitefield Theological Seminary, seit 1996 Rektor d. Martin Bucer Seminar Bonn. P .: 29 Bücher , darunter „Ethik“ (1993), zahlr. wiss. Artikel in dt., engl., niederländischer u. russischer Sprache, Chefredakteur Bibel u. Gem. 1988-97, Chefredakteur „Querschnitte“ 1988-92, Mithrsg. seit 1992, Hrsg. seit 1997, seit 1994 Mithrsg. Intern. Review for Reformed Missiology NL, seit 1992 Europ. Hrsg. Contra Mundum: a Reformed Cultural Review (USA), 1992-96 Redaktion Evangelikale Missiologie, seit 1996 Chefredakteur Evangelikale Missiologie, Hrsg. v. Buchreihen, alleinger Hrsg. v. 3 Buchreihen, Chefredakteur v. 3 Buchreihen, Mithrsg. v. 6 Buchreihen. E.: 1997 Dr. h.c. Cranmer Theological House Shreveport, berufenes wiss. Mtgl. Dt. Ges. f. Missionswiss. M.: AfeM, 1985-87 Kurdisches Inst., seit 1988 Chefredakteur Bibelbund Reiskirchen, 1994-97 Präs. d. Inst. f. Islam u. Christentum Bruchsal, 1993-96 Präs. PBC Bonner Bez., seit 1987 Sprecher ISM Deutschland, seit 1992 Sprecher Ev. Allianz Bonn, seit 1996 Präs. Aktion christl. Ges. Bonn. H.: Intern. Zoos, klass. Musik (Bach b. Tschaikowsky), klass. Krimis 

Thomas Schirrmacher ist im Rahmen der Deutschen Ev. Allianz und der World Evangelical Felloship in Menschenrechtsfragen aktiv und lehrt zur Zeit Ethik am Whitefield Theological Seminary (Lakeland, USA) 

Fußnoten

[1] Z. B. Kevin Boyle, Juliet Sheen (Hg.). Freedom for Religion and Belief: A World Report. Rouledge: London/New York, 1997. S. 416-426; Paul A. Marshall (Hg.). Religous Freedom in the World: A Global Report on Freedom and Persecution. Broadman & Holman Publ.: Nashville (TN), 2000; Pedro C. Moreno (Hg.). Handbook on Religious Liberty around the World. Charlottesville (VA): Rutherford Institute, 1996; The Rutherford Institute’s Handbook on Religious Liberty around the World: Iran. Religiousfreedom.lib.virginia.edu/rihand/iran.html; die für den Iran sehr substantiellen jährlichen Berichte der Internationalen Kommission für Religionsfreiheit der US-Regierung “International Religious Freedom Report 2001”, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2001; “International Religious Freedom Report 2002”, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2002; “International Religious Freedom Report 2003”, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2003 (dann jeweils Region und Iran); vgl. auch den Sonderreport an den Präsidenten vom 1.11.2000 unter www.uscirf.gov/reports/01Nov00/iran.php3?scale=1280.

[2] Z. B. Nina Shea. In The Lion’s Den: Persecuted Christians and What the Western Church Can Do About It. Broadman & Holman: Nashville (TN), 1997; Paul A. Marshall. Their Blood Cries out: The Untold Story of Persecution against Christians in the Modern World. Word: Dallas, 1997.

[3] Siehe die im folgenden Text zitierten drei Berichte zur Menschenrechtslage im Iran.

[4] Siehe die im folgenden Text zitierten sechs Berichte zur Religionsfreiheit im Iran.

[5] Nach David B. Barrett u. a. World Christian Encyclopedia: A Comparative Survey of Churches and Religions in the Modern World. Oxford: Oxford University Press, 2001. Bd. 1. S. 379, zum Iran insgesamt S. 378-382. Barrett folgt vor allem den amtlichen Zahlen.

[6] Davon geht z. B. Patrick Johnstone u. a. Operation World. Carlisle (GB): Paternoster, 2001. S. 352-355 aufgrund intensiver Recherchen von Einheimischen aus. Er nennt: Muslime 99%, Bahá ́i 0,5%, Christen 0,33% (Orthodoxe 0,18%), Nichtreligiöse 0,5%, Hinduisten 0,1, scheint aber die Zoroastrier zu den Muslimen zu zählen.

[7] Siehe Said A. Arjomand. The Shadow of God and the Hidden Imam: Religion, Political Order, and Societal Change in Shi’ite Iran from the beginning to 1890. Publications of the Center for Middle Eastern Studies 17. Chicago: University of Chicago Press, 1984; Sarah F. D. Ansari u. a. (Hg.). Women, Religion and Culture in Iran. London: Royal Asiatic Society books. Richmond: Curzon, 2002 (zur iranischen Geschichte 1800-2000).

[8] Vgl. S. Akhavi. „Iran: Implementation of an Islamic State.“ S. 27-52 in: John L. Esposito (Hg). Islam in Asia: Religion, Politics, and Society. New York: Oxford University Press, 1987.

[9] Siehe dazu aus neuester Zeit: John Grimond. God’s Rule or Man’s? A Survey of Iran. London: Economist Newspaper, 2003; Behzad Khamehi. Die schiitischen doktrinären Grundlagen der Islamischen Republik Iran. Politica 4. Münster: Lit, 2002; Mir ali Asghar Montazam. Islám and Mulláhcracy in Irán. London: Eurasia, 2002; Eric Hooglund (Hg.). Twenty Years of Islamic Revolution: Political and Social Transition in Iran Since 1979. Syracus (NY): Syracuse University Press, 2002; David Menashri. Postrevolutionary Politics in Iran: Religion, Society and Power. London: Cass, 2001; Amir Nikpey. Politique et religion en Iran contemporain; naissance d’une institution. Paris: L ́Harmattan, 2001.

[10]  Siehe John L. Esposito (Hg.). The Iranian Revolution: Its Global Impact. Miami, FL: Florida International University Press, 1990; David Menashri (Hg.). The Iranian Revolution and the Muslim World. Boulder, CO: Westview Press, 1990.

[11]  Belege in U. S. Department of State. Country Reports on Human Rights Practices for 1994. Washington: United States Government Printing Office, 1995. S. 1076.

[12]  Belege z. B. bei Sylvain Colplet. „Iran und die islamische Demokratie“. www.dreigliederung.de/news/01080800.html und John Grimond. God’s Rule or Man’s? A Survey of Iran. London: Economist Newspaper, 2003.

[13]  “International Religious Freedom Report 2001”, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2001, “Iran”, S. 4.

[14] Siehe Christine Schirrmacher. „Die schiitische Ehe auf Zeit: Die mut’a-Ehe“. Factum (1995) 11/12: 10-11; “International Religious Freedom Report 2001”, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2001, “Iran”, S. 4-5.

[15] Siehe bes. Shirin Ebady (= Sirin Ibadi). History and Documentation of Human Rights in Iran. Persian Studies Series 18. New York: Bibliotheca Persica Press, 2000 (aus dem Persischen übersetzt); sowie die jährlichen Berichte der führenden Menschenrechtsorganisationen, z. B. Amnesty International. Jahresbericht 2002. Frankfurt: Fischer Taschenbuch Verlag, 2002. S. 246-251; Amnesty International. Jahresbericht 2003. Frankfurt: Fischer Taschenbuch Verlag, 2003. S. 250-256; Human Rights Watch World Report 2002. New York: Human Rights Watch, 2002; Human Rights Watch World Report 2003. New York: Human Rights Watch, 2003, Bericht “Iran”, auch unter www.humanrightswatch.org/wr2k3/mideast3.html (1.5.2004) – der Iran wird in der thematisch ausgerichteten Ausgabe 2004 nicht speziell behandelt; Bericht der US-Kommission für Menschenrechte der US-Regierung „Country Reports on Human Rights Practices – 2002“, „Iran“, www.state.giv/g/drl/rls/hrrpt/2002/18276-htm.

[16] Siehe Reza Afshari. Human Rights in Iran: The Abuse of Cultural Relativism. Philadelphia Press, 2001; Zachary Karabell. “Iran and Human Rights”. S. 206-233 in: David P. Forsythe (Hg.). Human Rights and Comparative Foreign Policy. Tokio: United Nations University Press, 2000; S. I. Strong. “Law and Religion in Israel and Iran: How the Integration of Secular and Spiritual Law Affects Human Rights and the Potential for Violence”. Michigan Journal of International Law 19 (1997): 109-217.

[17] Sylvain Colplet. „Iran und die islamische Demokratie“. www.dreigliederung.de/news/01080800.html.

[18]  “International Religious Freedom Report 2002”, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2002, “Iran”. S. 2.

[19] Vgl. zur grundsätzlichen Bedeutung der Religionsfreiheit als Menschenrecht: Thomas Schirrmacher. „Glauben ist ein Menschenrecht“. ai-Journal (Amnesty International) (2000) 8: 6-9.

[20] Die Frage nach der Differenzierung, inwieweit die islamische Religion selbst Religionsverfolgung hervorbringt und inwiefern sie dazu nur politisch mißbraucht wird, ist im Iran kaum gegeben, durchaus aber für viele andere islamische Länder; vgl. dazu Christine Schirrmacher. „Islam – A Religion of Violence or Peace?“ Christianity and Society 12 (2002) 4: 12-17; Max Klingberg, Thomas Schirrmacher (Hg.). Märtyrer 2001: Christenverfolgung vor allem in islamischen Ländern. Idea-Dokumentation 14/2001. VKW: Bonn, 2001, darin bes. Petra Uphoff. „Zur Gleichberechtigung von Ungläubigen im Islam“. S. 18-27.

[21] David Menashri. „Juden im Iran“. Jungle World No. 8 vom 12.2.2003, www.nahost-politik.de/iran/juden.htm. S. 7.

[22] Ich folge dem englischen Text auf der Webseite der iranischen Regierung www.gov.ir. Auszüge aus der Verfassung auch in Petra Uphoff. „Zur Gleichberechtigung von Ungläubigen im Islam“. S. 18-27 in: Max Klingberg, Thomas Schirrmacher (Hg.). Märtyrer 2001: Christenverfolgung vor allem in islamischen Ländern. Idea-Dokumentation 14/2001. VKW: Bonn, 2001. S. 23.

[23] So auch Kevin Boyle, Juliet Sheen (Hg.). Freedom for

Religion and Belief. a. a. O. S. 421-422.

[24] Vgl. “U. N. Body Condemns Iran for Attacks on Christians”. News Network International vom 7.9.1994. S. 4.

[25] Vgl. Kim Lawton. “U. N. Calls on Iran to Improve Rights Record”. News Network International vom 24.3.1995. S. 8-10.

[26] Human Rights Watch World Report 2002. New York: Human Rights Watch, 2002; Human Rights Watch World Report 2003. New York: Human Rights Watch, 2003, Bericht “Iran”, auch unter www.humanrightswatch.org/wr2k3/mideast3.html – der Iran wird in der thematisch ausgerichteten Ausgabe 2004 nicht speziell behandelt.

[27] David Menashri. „Juden im Iran“. Jungle World No. 8 vom 12.2.2003, www.nahost-politik.de/iran/juden.htm. S. 2. Die Zahlen stimmen mit den oben genannten religionsstatistischen Werken überein.

[28] Die umfangreicheren Dokumentationen sind m. W. alle älteren Datums: Die Bahá ́i im Iran: Dokumentation der Verfolgung einer religiösen Minderheit. Hofheim: Bahá ́i-Verlag,

19854; Religious Persecution of the Bahá ́i in Iran: Hearing … Washington: U. S. Government Printing Office, 1984. Vgl. aber aus neuester Zeit allgemein zur Unterdrückung der Bahá ́i im Iran und weltweit Hale Enayati. Die Garantie der individuellen Religionsfreiheit im Völkerrecht unter besonderer Berücksichtigung der Bahá ́i. Berliner Beiträge zum Völkerrecht 1. Berlin: Weißensee Verlag, 2002 (Dissertation an der Universität Halle). Auf der deutschen Webseite der Bahá ́i ist wenig aktuelles Material zu finden, auf der internationalen (www.bahai.org, da Suche nach ‚Iran’) recht viel, allerdings auch meist nur bis zum Stand 1998, z. B. www.bahai.org/article-1-8-3-8.html. Aktuellere Berichte erscheinen in den schwer zugänglichen englischen Jahrbüchern und Zeitschriften der Bahá ́i.

[29] “Die Religionsfreiheit in den Ländern mit überwiegend islamischer Bevölkerung: Bericht 1998: Iran”. Kirche in Not – Italienisches Referat. www.agonet.it/cristianita/acs/acs_german/bericht_98/iran.ht m. S. 3-4 nennt die Namen der jüngst getöteten Führer der Bahá ́i. Viele – auch namentliche – Details zum Leiden der Bahá ́i nennt der “International Religious Freedom Report 2003”, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2003 (dann Region und Iran).

[30] U. S. Department of State. Country Reports on Human Rights Practices for 1993. Washington: United States Government Printing Office, 1993. S. 1182 und dasselbe 1994. S. 1081-1083; The Rutherford Institute’s Handbook on Religious Liberty around the World: Iran. Religiousfreedom.lib.virginia.edu/rihand/iran.html. S. 3.

[31] Der damalige Berichterstatter der UN-Kommission für Menschenrechte.

[32] Kazem Hashemi, Javad Adineh. Verfolgung durch den Gottesstaat: Menschen und ihre Rechte: Iranische Flüchtlinge in Deutschland. Frankfurt: Förderverein Pro Asyl, 1998; zitiert nach www.proasyl.de/lit/iran/iran4.htm. S. 12.

[33] Vgl. zur Zwölferschia (bzw. der dschafaristischen Rechtsschule) das Standardwerk Heinrich Halm. Die Schia. Darmstadt: Wiss. Buchgesellschaft, 1988. S. 34-185, sowie Christine Schirrmacher. „Lexikon des Islam“ usw., S. 428-549 in: Thomas Schirrmacher u. a. Harenberg Lexikon der Religionen. Harenberg Verlag: Düsseldorf, 2002; „Schiiten im Islam – der Iran unter Khomeini – ein Gottesstaat?“. Factum (1989) 3/4: 116-122; „Der Märtyrertod al-Husains – Die schiitische Auffassung von der Erlösung durch Leiden. Factum (1997) 5: 46-49.

[34] So auch Kevin Boyle, Juliet Sheen (Hg.). Freedom for Religion and Belief. a. a. O. S. 425 und der “International Religious Freedom Report 2002” der US-Regierung, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2002, Iran. S. 4-5.

[35] Human Rights Watch World Report 2003. New York: Human Rights Watch, 2003, Bericht “Iran”, S. 5; auch unter www.humanrightswatch.org/wr2k3/mideast3.html, S. 5.

[36] Vgl. Kevin Boyle, Juliet Sheen (Hg.). Freedom for Religion and Belief. a. a. O. S. 423.

[37] “International Religious Freedom Report 2002”, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2002, “Iran”. S. 2.

[38] Ebd.

[39] “Die Religionsfreiheit in den Ländern mit überwiegend islamischer Bevölkerung: Bericht 1998: Iran”. Kirche in Not – Italienisches Referat. www.agonet.it/cristianita/acs/acs_german/bericht_98 /iran.htm. S. 2.

[40] Schätzungen zum Stand Ende 2001 von Patrick Johnstone u. a. Operation World. a. a. O. S. 353, aktualisiert nach www.operationworld.org.

[41] “Die Religionsfreiheit in den Ländern mit überwiegend islamischer Bevölkerung: Bericht 1998: Iran”. Kirche in Not – Italienisches Referat. www.agonet.it/cristianita/acs/acs_german/bericht_98/iran.ht m. S. 2.

[42] Diese detaillierten Angaben folgen den Recherchen des Center for Religious Freedom der amerikanischen Menschenrechtsorganisation Freedom House, Washington DC, www.freedomhouse.org/religion/martyrs/iran.htm und in The Rutherford Institute’s Handbook on Religious Liberty around the World: Iran. Religiousfreedom.lib.virginia.edu/rihand/iran.html. S. 5. Vgl. auch die Angaben in News Network International Special Report vom 26.7.1994. Siehe zu Yusefi auch den detaillierten Bericht “Another Iranian Christian Pays the Ultimate Price” der persischen Organisation Elam Ministries unter www.domini.org/openbook/iran1.htm.

[43] Die größte Zahl von (16) Einzelbeispielen mit vielen Details aus der Zeit 1997-2001 und fortlaufend aktualisiert liefert m. W. der Iranbericht vom September 2002 von International Christian Concern, Washington, persecution.org/humanrights/iran.html. 

[44] “International Religious Freedom Report 2001”, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2001, “Iran”. S. 6.

[45] “International Religious Freedom Report 2002”, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2002, “Iran”. S. 2.

[46] Nach Recherchen des “International Religious Freedom Report 2002”, www.state.gov/g/drl/rls/irf/2002, “Iran”. S. 6.

[47] Iranian Christians International. P.O. Box 25607, Colorado Springs, CO 80936, USA. www.iranchristians.org. Eine Auflistung der iranischen Exilgemeinden weltweit mit Adressen findet sich unter www.farsient.com/icc.

[48] So auch aus katholischer Sicht “Die Religionsfreiheit in den Ländern mit überwiegend islamischer Bevölkerung: Bericht 1998: Iran”. Kirche in Not – Italienisches Referat. ww.agonet.it/cristianita/acs/acs_german/bericht_98/iran.htm. S. 1.

[49] Vgl. auch die hohe Zahl der Flüchtlinge aus dem Iran weltweit aufgeschlüsselt in www.farsinet.com/daspora.html. S. 1-2.

[50] Siehe den detaillierten Bericht mit weiteren Beispiel “Western Christians Detained in Iran” des Exilkirchenrats Iranian Christians International unter www.domini.org/openbook/irn70224.htm.

[51] Kazem Hashemi, Javad Adineh. Verfolgung durch den Gottesstaat: Menschen und ihre Rechte: Iranische Flüchtlinge in Deutschland. Frankfurt: Förderverein Pro Asyl, 1998; siehe auch im Internet www.proasyl.de/lit/iran/iran4.htm. Dort im Umfeld auch aktuellere Dokumente.

[52] Der Exilkirchenrat Iranian Christians International verfügt über viele solcher Beispiel. Hier ein ICI-Bericht von 2001 nach persecution.org/humanrights/iran.html.

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